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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11.März 2024 erging in einem Eilverfahren und gründet folglich nur auf einer summarischen und vorläufigen Prüfung der Sach- und Rechtslage. Zwar umfasst die Entscheidung insgesamt 53 Seiten, mit dem Fall selbst befasst sich das Gericht aber nur auf knapp 10 Seiten. Ansonsten zitiert es Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte bis zurück in die sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, ohne zu berücksichtigen, dass sich mittlerweile das Verhältnis des Wählers zu den Mandatsträgern zumindest auf kommunaler Ebene verändert hat. Heutzutage hat die Liste, auf der ein Kandidat antritt deutlich mehr Gewicht, als vor 60 Jahren. Besonders bemerkenswert finden wir, dass das Verwaltungsgericht zwischen den Zeilen sogar den übergeordneten Verwaltungsgerichtshof kritisiert. Da scheinen unterschiedliche Auffassungen vorhanden zu sein, die einer Aufklärung harren.

Den Aspekt des von vielen so genannten „Betrugs am Wähler“ tut das Gericht lapidar mit dem Satz ab:

„Ein Bewerber um ein Gemeinderatsmandat kann daher die Partei als „bequemes Vehikel“ für die Eroberung eines Sitzes benutzen und hinterher die Unabhängigkeit der eigenen Persönlichkeit herausstellen.“

Schon deswegen halten wir die Entscheidung für falsch. Aber auch sonst krankt sie an überholten und nicht mehr zeitgemäßen Rechtsansichten. Die FWG-Fraktion als Beigeladene hätte die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Wir sähen dabei durchaus Erfolgsaussichten.

Für uns steht jedoch weiterhin eine sachliche Zusammenarbeit im Vordergrund. Schon nach der Sitzung vom 30. Januar 2024 hatten wir betont, dass wir bei einer anderslautenden Entscheidung des Stadtrats kein Rechtsmittel eingelegt hätten. Schon gar nicht hätten wir ein Gericht angerufen. Das gilt auch weiter. Wir wollen uns nicht über Formalien wechselseitig mit Prozessen überziehen. Dafür hätte die Bevölkerung kein Verständnis. Das ist nicht unser Stil. Wir werden als Fraktion also kein Rechtsmittel einlegen.

 

Bad Reichenhall, den 12.03.2024

F. Hötzendorfer
Fraktionssprecher

Ihr Ansprechpartner

Karin Freyer

Karin Freyer
1. Vorsitzende
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83435 Bad Reichenhall

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